Am 7. und 8. November 2026 lädt die MEIN TIER erneut Tierfreunde aus der gesamten Region zu einem Wochenende voller Erlebnisse ein. Seit über 30 Jahren zählt die Messe in den Weser-Ems-Hallen zu den beliebtesten Familienveranstaltungen im Nordwesten – und auch dieses Jahr verspricht sie wieder ein Programm, das gleichermaßen unterhält, begeistert und Wissen vermittelt.
Unter dem Motto „Erleben – Staunen – Lernen“ präsentiert die MEIN TIER eine Vielzahl an Tierwelten, Shows und Mitmachaktionen. Besonders Familien mit Kindern finden hier einen Ort, an dem sie die Welt der Tiere aus nächster Nähe erleben, Neues entdecken und spielerisch lernen können. Die Messe richtet sich aber ebenso an Tierhalterinnen und Tierhalter, die sich über artgerechte Haltung, Ernährung oder Anschaffung informieren möchten.
Tickets für die MEIN TIER erhalten Sie im Vorverkauf bei Nordwest-Ticket sowie gegen Aufpreis an der Tageskasse vor Ort. Taschen bis zu einer Größe DIN A4 (21 x 29,7 cm) sowie Wickeltaschen mit üblicher Ausstattung dürfen nach händischer Kontrolle mitgeführt werden. Auch Trinkflaschen mit Kleinkind-Aufsätzen (kein Glas) sowie notwendige Flüssigkeiten zur Gabe von Medikamenten sind gestattet. Rücksäcke sind untersagt. Im Übrigen gelten die Sicherheitsstandards der Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG.
1Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen "B" im Behindertenausweis haben freien Eintritt. 2Für Besucherhunde bitte unten stehende Hinweise beachten.
Nutzen Sie für Ihre Anreise möglichst nachhaltige Verkehrsmittel. Unsere Parkgebühr für Pkw beträgt 4,00 EUR (Parkticket gültig für 24 Stunden). Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise zur Anreise.
Besucherhunde

Besucherhunde ab sieben Monate sind auf der MEIN TIER herzlich willkommen – beschränkt auf die Hundewelt (Messehalle), immer an der Leine geführt und nur bei Vorlage eines gültigen Impfausweises am Eingang der Veranstaltung. Von dieser Regelung ausgenommen sind gemäß Hausordnung Assistenzhunde, soweit die Assistenzhunde mit einem Kennzeichen gem. Anlage 10 AHundV gekennzeichnet sind und Betroffene einen Ausweis gem. Anlage 9 AHundV vorlegen. Wir danken für das Verständnis!



